1.1. Ausgangslage
Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 24.02.2021, den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic, dem Schweizerischen Turnverband STV-FSG, Swiss Faustball und dem Schutzkonzept der Gemeinde Würenlingen vom 25.02.2021 (gültig ab 01.03.2021) und zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport (Bereich Breitensport) stattfinden kann.
Das vorliegende Konzept gilt für alle Sportarten des STV Würenlingens (Step Aerobic, Geräteturnen, Aktive, KiTu, Jugi, Faustball).
1.1. Zielsetzung
Ziel ist es, den Trainingsbetrieb unter der Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen liegen beim Vorstand, J+S-Coach, allen Leiterinnen und Leitern sowie bei den einzelnen Turnerinnen und Turnern.
Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Die Grundsätze lauten:
Symptomfrei ins Training
Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.
Distanz und Gruppengrösse einhalten
Bei der Anreise, beim Betreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, nach dem Training, bei der Rückreise - in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand zu halten und es gilt Maskenpflicht. Auf das traditionelle Händeschütteln, Abklatschen, sich mit der Faust begrüssen oder ähnliches, ist weiterhin zu verzichten.
Helfen / Sichern
Helfen und Sichern sind nur bei Personen bis 20 Jahren und mit Maske erlaubt. Bei Erwachsenen ist jeglicher Körperkontakt untersagt.
Gemischte Gruppen
In Trainingsgruppen mit Personen bis 20 Jahren und Teilnehmenden ab 20 Jahren, gilt die Gruppengrösse von maximal 15 Personen inkl. Leiterpersonen.
Kinder- / Jugendriegen
Für Trainings der Kinder- und Jugendriegen (KiTu, Jugi, nur GeTu < 20 Jahre) sind so viele Leiterinnen und Leiter erlaubt, wie bei Trainings ohne Einschränkungen dabei sein würden.
Beständigkeit
Die Trainingsgruppen sollen beständig sein, daher in möglichst gleicher Konstellation trainieren. Die Gruppeneinteilung ist von den entsprechenden Leitern vorzunehmen und umzusetzen.
Betreten der Halle
Die einzelnen Hallen oder Räume dürfen erst betreten werden, wenn der vorherige Nutzer diese komplett verlassen hat.
Schutzmaskenpflicht
Beim Betreten der Mehrzweckhalle Weissenstein sowie der Sportanlage Tannenweg gilt allgemeine Maskenpflicht ab der 5. Klasse. Die Maske muss auch in der Garderobe während des Kleiderwechsels getragen werden.
Während des Sportbetriebes in Innenräumen gilt es eine Maske zu tragen und den Abstand von 1.5 Metern einzuhalten. In sehr grossen Räumlichkeiten kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person / 4 m2 bei stationären Sportarten wie Step Aerobic).
Während des Sportbetriebes im Freien gilt es eine Maske zu tragen oder den Abstand von 1.5 Metern einzuhalten.
Von der allgemeinen Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder vor der 5. Klasse.
Für alle Leiterinnen und Leiter sowie sämtliche Begleitpersonen gilt eine permanente Maskenpflicht.
Protokollierung der Teilnehmenden
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung des BAGs während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt die Person, die das Training leitet, eine Präsenzliste. Sie oder er ist dafür verantwortlich, dass die Liste vollständig und korrekt geführt wird und bei Bedarf dem Vorstand innerhalb der geforderten Zeit zur Verfügung gestellt werden kann. In welcher Form die Präsenzliste geführt wird, wird dem Leiter / der Leitern überlassen.
Zutrittsbeschränkung
Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept
Beim STV Würenlingen übernimmt Christa Bollinger (Aktuar / Kassier) das Amt als Corona-Beauftragte. Bei Fragen müssen sich die Leiterinnen und Leiter, Turnende sowie deren Eltern direkt an sie wenden (Kontaktdaten sind dem PDF zu entnehmen) oder via vorstand@stv-wuerenlingen.ch.
Corona-Beauftragte
Leiterinnen und Leiter
Turnende, Eltern, Begleitpersonen usw.
Einhaltung der Hygieneregeln des BAGs
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Das gründliche Waschen seiner Hände mit Seife vor und nach dem Training ist obligatorisch.
Wenn möglich, soll persönliches Trainingsmaterial (Bälle, Seile etc.) genutzt werden. Gemeinsam genutztes Trainingsmaterial (Matten, Schwedenkästen, Schaukelringe etc.) sind nach jeder Trainingseinheit, wenn immer möglich, durch die Trainingsgruppe zu reinigen.
Für Personen mit Jahrgang 2001 und jünger:
Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 und jünger gelten keine Einschränkungen im Trainingsbetrieb. Leiterinnen und Leiter müssen zwingend, jederzeit eine Maske tragen, sofern das Training in geschlossenen Räumen oder draussen die Abstandsregeln von 1.5 Metern unterschritten werden. Wettkämpfe dürfen nur ohne Publikum durchgeführt werden.
Für Personen ab Jahrgang 2000 und älter:
Alle Einzel- und Gruppentrainings innerhalb geschlossener Räume sowie Wettkämpfe sind untersagt.
Sportaktivitäten in Gruppen bis zu 15 Personen ohne Körperkontakt, im Freien und während des Tragens einer Maske, sofern die Abstandsregeln von 1.5 Metern unterschritten werden, sind erlaubt.
Nur Personen, mit denen die erkrankte Person in engem Kontakt stand, müssen in angeordnete Quarantäne. Falls ein Mitglied des STVs in Quarantäne muss, wird sich die zuständige kantonale Behörde bei ihm / ihr melden und Informationen zum weiteren Vorgehen bekannt geben.
Enger Kontakt heisst, dass man sich in der Nähe (Abstand kleiner 1.5 Meter) einer infizierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz aufgehalten haben muss.
Würenlingen, 25.02.2021
Version 4.0
Gültig ab 01.03.2021