1.1. Ausgangslage
Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 3. Dezember .2021, den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic, dem Schweizerischen Turnverband STV-FSG, Swiss Faustball und dem Schutzkonzept der Gemeinde Würenlingen und zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport (Bereich Breitensport) stattfinden kann.
Das vorliegende Konzept gilt für alle Sportarten des STV Würenlingens.
1.2. Zielsetzung
Ziel ist es, den Trainingsbetrieb unter der Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen liegen beim Vorstand, J+S-Coach, allen Leiterinnen und Leitern sowie bei den einzelnen Turnerinnen und Turnern.
1.3. 2G-Zertifikatspflicht für sportliche Indoor-Aktivitäten
Neu haben zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern nur noch geimpfte und genese Personen Zugang (2G). Wo die Maske nicht getragen kann (z.B.: während unserer Trainings), sind nur noch geimpfte und genesene Mitglieder zugelassen, welche zusätzlich über ein negatives Testresultat verfügen (2G+). Mitglieder, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als 4 Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Verantwortlich für die Überprüfung der Zertifikats-Gültigkeit ist die jeweilige Riegenleitung. Mitglieder ohne gültiges Zertifikat dürfen an den Aktivitäten in Innenräumen nicht teilnehmen.
Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Die Grundsätze lauten:
Symptomfrei ins Training
Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.
Distanz und Gruppengrösse einhalten
Für Personen, die sportliche Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen muss die Präsenzliste gepflegt werden und die Räume regelmässig gelüftet.
Betreten der Halle
Die einzelnen Hallen oder Räume dürfen erst betreten werden, wenn der vorherige Nutzer diese komplett verlassen hat.
Schutzmaskenpflicht
In sämtlichen Innenräumen gilt weiterhin eine grundsätzliche, permanente Maskenpflicht für alle ab der 5. Klasse.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind dieser Pflicht nur während der eigentlichen Sportausübung - also die Zeit, in der aktiv Sport getrieben wird - ausgenommen.
Trainings, welche unter 2G+ stattfinden, sind ebenfalls während der eigentlichen Sportausübung von der Maskenpflicht befreit.
In Trainingsgruppen mit Personen unter 16 Jahren und jenen über 16 Jahren, gilt für alle über 16 Jahre die 2G-Zertifikatspflicht. Sie dürfen die Maske während der sportlichen Ausübung nur bei Erfüllung von 2G+ abziehen.
Für Leiter/innen ab 16 Jahren gilt eine permanente Maskenpflicht.
Protokollierung der Teilnehmenden
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung des BAGs während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt die Person, die das Training leitet, eine Präsenzliste. Sie oder er ist dafür verantwortlich, dass die Liste vollständig und korrekt geführt wird und bei Bedarf dem Vorstand innerhalb der geforderten Zeit zur Verfügung gestellt werden kann. In welcher Form die Präsenzliste geführt wird, wird dem Leiter / der Leitern überlassen.
Zutrittsbeschränkung
Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept
Beim STV Würenlingen übernimmt Christa Bollinger (Aktuar / Kassier) das Amt als Corona-Beauftragte. Bei Fragen müssen sich die Leiterinnen und Leiter, Turnende sowie deren Eltern direkt an sie wenden (Kontaktdaten sind dem PDF zu entnehmen) oder via vorstand@stv-wuerenlingen.ch.
Corona-Beauftragte
Leiterinnen und Leiter
Turnende, Eltern, Begleitpersonen usw.
Einhaltung der Hygieneregeln des BAGs
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Das gründliche Waschen seiner Hände mit Seife vor und nach dem Training ist obligatorisch.
Wenn möglich, soll persönliches Trainingsmaterial (Bälle, Seile etc.) genutzt werden. Gemeinsam genutztes Trainingsmaterial (Matten, Schwedenkästen, Schaukelringe etc.) sind nach jeder Trainingseinheit, wenn immer möglich, durch die Trainingsgruppe zu reinigen.
Nur Personen, mit denen die erkrankte Person in engem Kontakt stand, müssen in angeordnete Quarantäne. Falls ein Mitglied des STVs in Quarantäne muss, wird sich die zuständige kantonale Behörde bei ihm / ihr melden und Informationen zum weiteren Vorgehen bekannt geben.
Enger Kontakt heisst, dass man sich in der Nähe (Abstand kleiner 1.5 Meter) einer infizierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz aufgehalten haben muss.
Würenlingen, 20.12.2021
Version 7.0
Gültig ab 20.12.2021